Benutzungsordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisanlage des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V.
1. Die Buchung von Tennisplätzen ist ausschließlich über das Tennis-Online-Buchungssystem möglich. Die Kundendaten werden ausschließlich für die Reservierung von Tennisplätzen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die reservierte Spieleinheit kann bis 24h vor Spielbeginn selbstständig kostenfrei im Tennis-Online-Buchungssystem storniert werden. Danach ist die Reservierung verbindlich und, unabhängig von der Inanspruchnahme, kostenpflichtig. Sollte eine Tennisplatzreservierung zwischen 24 und 12 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, erstellt Ihnen das System automatisch ein Guthaben von 50% des Mietpreises auf Ihr Buchungskonto; die Forderung (Tennisplatzmietgebühr) bleibt in voller Höhe bestehen. Für jede Reservierung bzw. Stornierung erhält der Online-Kunde automatisch eine Bestätigungsmail. Die Platzierung auf bestimmte Plätze bleibt dem Verein vorbehalten. Ein Austausch während der Spielstunde ist nicht gestattet. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine Buchung vorliegt und für die Miete gezahlt ist. Zahlungspflichtige Tennisplätze sind bis zu 14 Tage im Voraus buchbar. Die Platzierung auf bestimmte Plätze bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und dem von diesem bestimmten Mitspieler(n) zur Verfügung. Pro Platz und Spieleinheit sind max. 4 Spieler, erlaubt. Die verbindlichen Mietpreise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten. Die Bezahlung ist per Überweisung (nur Aborechnungen), per Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) oder über ein Guthabenkonto möglich. Die Rechnungsstellung der Tennisplatzmiete erfolgt am Spieltag per E-Mail mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Per Lastschrift erfolgt der Einzug jeweils am letzten Tag des Monats, mit einer Vorlauffrist von fünf Tagen. Folgende Kosten entstehen bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels:
a) für Rechnungszahler: 1. Zahlungserinnerung/Mahnung: 2,50 €, 2. Zahlungserinnerung/Mahnung: 2,50 € + Hinweis auf Übergabe an unsere Rechtsanwältin + Sperrung des Buchungszugangs
b) bei Rücklastschriften: 1. Zahlungserinnerung/Mahnung/ Rücklastschriftgebühr: 11,00 €, 2. Zahlungserinnerung/Mahnung: 2,50 € + Hinweis auf Übergabe an unsere Rechtsanwältin + Sperrung des Buchungszugangs
2. Gilt nur für bezahlpflichtige Freiplätze (Nichtmitgliederplätze): Sollte der Tennisplatz witterungsbedingt nicht bespielbar sein, bitten wir um zeitnahe Info am gebuchten Spieltag an blume@scs-berlin.de oder an info@scs-berlin.de (Alternativ: Direkt über die E-Mail Funktion im Buchungssystem). Die Buchung bleibt weiterhin kostenpflichtig, Ihnen wird allerdings ein Guthaben in Höhe der Tennisplatzmiete auf Ihrem account erstellt. Bitte beachten Sie, dass kein Guthaben erstellt wird, wenn der Tennisplatz, trotz reklamierter Unbespielbarkeit, doch genutzt wird.
3. Die Öffnungszeiten für die Tennisanlage des Sport Club Siemensstadt e.V. gelten laut Veröffentlichung. An folgenden Tagen ist die Anlage geschlossen: 01.01. + 24./25./26./31.12.. Zusätzliche Sonderschließtage werden rechtzeitig bekannt gegeben. Dem Vermieter ist es gestattet, schon bezahlte Plätze gegen Erstattung der bereits bezahlten Platzmiete für besondere Zwecke, zum Beispiel Turniere, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen.
4. Maßgeblich für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlageuhren. Das Betreten der Halle bzw. der Tennisplätze ist nur unmittelbar vor Spielbeginn erlaubt. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert frei zu machen. Es ist nicht gestattet, auf einem frei gebliebenen Platz ohne Genehmigung durch den Vermieter zu spielen. Bei Überziehung der Spielzeit wird eine komplette Spieleinheit berechnet.
5. Die jeweiligen Spielplätze dürfen nur mit dafür vorgesehenen Tennisschuhen benutzt werden. Es ist nicht gestattet, die Tennisplätze mit verdreckter Schuhsohle zu betreten. Sollten Sie dies nicht beachten, ist der Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. berechtigt, bei Verschmutzung des Platzes durch den Nutzer (Schuhabrieb, Dreck, etc.), die Spielstunde zu unterbrechen und für die Reinigung der verschmutzten Plätze von dem Verursacher sofort ein Aufwands- bzw. Schadensendgeld in Höhe von 50,00 Euro zu verlangen. Die Tennisplätze sind nach Beendigung der gebuchten Spielzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand und abgezogen zu übergeben.
6. Rabatte für Mitglieder der Tennisabteilung des SC Siemensstadt Berlin e.V. werden nur gewährt, wenn alle teilnehmenden Spieler Mitglied der Tennisabteilung sind (gültig für Einzel und Doppel). Abteilungsrabatte für Einzelstunden sind in der Geschäftsstelle des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. zu erfahren. Rabatte werden nur gewährt, wenn pro Platz alle Spieler Mitglied der Tennisabteilung sind. Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen in der Sommersaison ausschließlich von den vereinseigenen Abteilungstrainern durchgeführt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch den Sport Club Siemensstadt.
7. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird.
8. Die Beauftragten des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. üben gegenüber den Besuchern und Benutzern die Rechte des Betreibers aus.
9. Für zurückgelassene bzw. vergessene Gegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung.
10. Auf dem Gelände ist jede Verkaufstätigkeit untersagt.
11. Eigentum bzw. Gegenstände des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V., die durch unsachgemäßes Handhaben oder Verschulden des Kunden beschädigt werden, stellen wir dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung.
12. Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Für in der Anlage verlorengegangenes Sportmaterial besteht kein Anspruch auf Ersatz. Wird der Spiel- oder Sportbetrieb durch höhere Gewalt oder sonstige Einwirkungen ohne Verschulden des Betreibers beeinträchtigt, so besteht kein Anspruch auf Haftbarmachung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler in der Anlage verursacht werden. Gegenstände, die vom Betreiber ausgeliehen sind, wie z.B. Tennisschläger und Schließfachschlüssel sind bei Verlust zum Nennwert zu ersetzen. Die Besteller der Plätze verpflichten sich, nur solche Gäste als Mitspieler mitzubringen, welche die Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen. Für die von Kindern verursachten Schäden haften die Eltern in voller Höhe. Kinder sind auf der Tennisanlage immer durch einen Erziehungsberechtigten bzw. einen dazu Bevollmächtigten zu beaufsichtigen.
13. Die technischen Anlagen, wie Lüftung usw. werden nur von dafür autorisiertem Personal des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. bedient. Die Notausgangstüren sind nur in Notfällen zu öffnen.
14. Sofern sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchten, melden Sie dies bitte vorher beim Kundenservice bzw. in der Tennisgastronomie des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. an. Eine Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden; generell können wir die Erlaubnis dazu nicht erteilen.
15. Gewerbliche bzw. kommerzielle Veranstaltungen dürfen auf der Tennisanlage des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. nur mit schriftlicher Zustimmung durchgeführt werden.
16. Anmietungen im Rahmen des angebotenen Sommer-/ Winter-/ Ganzjahresabonnements bzw. einer Dauerbuchung können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen, Regelungen schriftlich vorgenommen werden.
17. Das Rauchen ist auf der gesamten Sportanlage des SC Siemensstadt Berlin e.V. untersagt. Lediglich in explizit ausgewiesenen Bereichen darf geraucht werden. Auf den Spielfeldern ist das Essen nicht erwünscht.
18. Nur die Mitglieder des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. sind über die Vereinsversicherung des LSB versichert. Gäste spielen auf eigene Gefahr.
19. Die Verletzung der Benutzungsordnung hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung die Platzmiete zu bezahlen, zur Folge.
20. Die AGB werden mit Reservierung bzw. Buchung einer Platzmiete anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich damit jeder Besucher den Regelungen der Benutzungsordnung und AGBs der Tennisanlage des Sport Club Siemensstadt Berlin e.V.. Änderungen vorbehalten.
21. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
22. Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen und Vertragspartner ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht in Berlin.
Regelung für Tennisabonnements
1. Anmietungen im Rahmen des angebotenen Sommer-/ Winter-/ Ganzjahresabonnements bzw. einer Dauerbuchung können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen, Regelungen schriftlich vorgenommen werden. Soll der Vereinsrabatt genutzt werden, müssen alle teilnehmenden Spieler Mitglieder der Tennisabteilung des SC Siemensstadt Berlin e.V. sein. Der Sport Club Siemensstadt Berlin e.V. ist jederzeit berechtigt, nicht bezahlte Abonnements anderweitig frei zu geben. In diesem Fall besteht weiterhin die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt genutzten Tennisplätze in voller Höhe (Wegfall des Aborabatts). Rabatte werden ausschließlich bei Abonnements die über die gesamte Saison (Sommer / Winter / gesamtes Jahr) gebucht werden, berücksichtigt.
Rabatte für Tennisabonnements:
- Winter-, Sommerabonnements: 10% auf den Einzelstundenpreis
- Jahresabonnements: 15% auf den Einzelstundenpreis
Mitglieder der Abteilung Tennis erhalten im Abonnement 25% auf den Einzelstundenpreis (saisonunabhängig). Abteilungsrabatte werden nur gewährt wenn alle teilnehmenden Spieler Mitglied der Tennisabteilung sind (gültig für Einzel und Doppel).
Optional kann ein sogenannter Vielbucherrabatt eingeräumt werden. Voraussetzung hierfür ist eine wöchentliche Abostundenzahl von mehr als 10 Stunden. Ein Vielbucherrabatt wird ausschließlich nach Absprache mit der Geschäftsführung oder einem hierfür autorisierten Mitarbeiter gewährt. Vielbucherrabatte sind für eine Saison gültig und müssen für jede Saison neu angefragt werden. Bei einem Vielbucherrabatt wird von dem bereits reduzierten Abonnentenpreis nochmals 10% abgezogen.
2. Stornierung eines Abonnements: Das Abonnement kann schriftlich aus dringendem Grund storniert werden. Vor dem 1. Spieltermin fallen 25 % des Abonnementspreises als Stornierungskosten an. Innerhalb der ersten 5 Spieltermine betragen die Stornierungskosten 50 % des Abonnementspreises. Ab dem 6. Spieltermin ist eine Erstattung der Abonnementsstunden grundsätzlich nicht mehr möglich.
3. Der vereinbarte Abogesamtpreis ist spätestens 10 Tage nach der Rechnungsstellung in voller Höhe zu entrichten.
4. Sommer- und Winterabonnenten haben die Möglichkeit jeweils 3 Spieltermine, (Jahresabonnenten 6 Spieltermine) pro Abonnement gutzuschreiben, welche innerhalb der gebuchten Saison eingelöst werden können. Dies wird unter Einhaltung der Stornierungsfrist (24 Stunden) selbstständig im ebusy Zugang vorgenommen. Das selbstständig generierte (Geld-)guthaben steht bis zum Saisonende zur Verfügung. Im Anschluss verfällt der Anspruch auf das Einlösen des (Geld-)guthaben.
Sport Club Siemensstadt Berlin e.V.